Die Stiftung Wunderlampe stellt sich vor
Träume werden wahr
Die Stiftung Wunderlampe ermöglicht Kindern und Jugendlichen, die mit einer schweren Krankheit oder Beeinträchtigung leben, einen einzigartigen Erlebnistag. Dabei kann es sich um die Verwirklichung eines lange gehegten Wunschtraumes oder einfach eine Auszeit aus dem Alltag handeln. Manche möchten an einen Ort gelangen, der für sie normalerweise nicht zugänglich ist, andere wollten schon immer einmal ihr grosses Idol kennenlernen oder hinter die Kulissen einer besonderen Organisation blicken. Die Stiftung Wunderlampe setzt alle Hebel in Bewegung, um selbst zu Beginn unmöglich Erscheinendes zu verwirklichen. Sie sorgt für eine sorgfältige und massgeschneiderte Planung des Wunsch-Erlebnisses und nimmt auch Rücksprache mit behandelnden Ärzten und Therapeuten. In die Wunsch-Erfüllung wird immer die ganze Familie des Wunschkindes einbezogen. Auch Eltern und Geschwister sollen das Glück teilen können, welches das Wunschkind an seinem besonderen Erlebnistag empfindet, und so ebenfalls eine kleine Auszeit aus einem nicht immer leichten Alltag geniessen.
Ein Herzenswunsch kann per Mail, Telefon, Online-Formular oder Brief eingereicht werden. Es werden ausschliesslich Wünsche im Erlebnisbereich erfüllt von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis max. 25 Jahre, die mit einer Beeinträchtigung oder schweren Krankheit leben.
Die Stiftung Wunderlampe wurde 2001 gegründet und konnte bislang schweizweit rund 2000 Herzenswünsche im Erlebnisbereich erfüllen (mehr Informationen dazu unter www.wunderlampe.ch). Sie ist in allen Kantonen steuerbefreit und finanziert sich durch Spenden und Gönnerbeiträge von Privatpersonen und Firmen.
Stiftung Wunderlampe, Zürcherstrasse 119, 8406 Winterthur, T 052 269 20 07 info@wunderlampe.ch, www.wunderlampe.ch.
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