Krankenkassenwechsel - das müssen Sie wissen
Beratungen zum Wechsel der Krankenversicherung
Grundversicherung
Die Grundversicherung ist eine Sozialversicherung. Die Versicherung kann ohne Angaben von Gesundheitsinformationen und in jedem Alter jedes Jahr gewechselt werden.
Die Prämien der verschiedenen Krankenversicherungen werden Ende September auf der Homepage des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) publiziert: www.priminfo.ch. Dort können Sie die Prämien unabhängig von der Versicherung vergleichen.
Die Krankenversicherung muss die neue Prämie der Versicherungsnehmerin und dem Versicherungsnehmer bis spätestens am 31. Oktober mitteilen. Im Schreiben muss sie auf das Kündigungsrecht aufmerksam machen. Offerten von nicht genehmigten Prämien durch das BAG müssen kritisch hinterfragt werden. Deshalb gilt: Die Versicherung erst wechseln, wenn die Prämien vom BAG genehmigt sind.
Versicherungswechsel per 1. Januar:
Die Versicherung kann bis zum 30. November gekündigt werden. Die Kündigung muss bis am 30. November eingeschrieben bei der Versicherung eingetroffen sein. Die Gründe für die Kündigung müssen der Versicherung nicht mitgeteilt werden. Es ist für das Kündigungsrecht auch irrelevant ob es sich um eine Versicherung im Standartmodell oder ob es sich um ein alternatives Modell wie Bsp. das Hausarztmodell handelt.
Bei einem Zahlungsrückstand wegen unbezahlter Prämien, Arztrechnungen usw. ist die Kündigung jedoch nicht möglich.
Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn der neue Versicherer dem bisherigen mitgeteilt hat, dass man ohne Unterbruch bei ihm neu versichert ist. Bis zu dieser Bestätigung gilt die alte Krankenversicherung.
Versicherungswechsel per 1. Juli:
Bei einer Franchise von CHF 300.- (Erwachsene) 0.- (Kinder) und freier Wahl des Leistungserbringers kann die Krankenversicherung auf den 30. Juni unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist gekündigt werden.
Besonderes:
Wenn eine Krankenversicherung die Prämien unter dem Jahr erhöht, muss sie das zwei Monate vor der tatsächlichen Erhöhung schriftlich bekannt geben, damit sie rechtens ist. In diesem Fall haben die Versicherten das Recht, die Krankenversicherung auf den Tag zu wechseln, an dem die neue Prämie gilt. Sonderrechtskündigung ist der letzte Tag des Monats vor dem Monat, an dem die höheren Prämien gelten.
Wahl der Krankenversicherung
Die Leistungen der Grundversicherung sind für alle Versicherten gleich. Deshalb kann die Krankenversicherung grundsätzlich aufgrund der Prämienhöhe gewählt werden. Rabatte gibt es bei Hausarztmodellen, Telemedizin, usw. Solche Modelle sind prüfenswert ob sie entsprechen. Bsp. stellt ein Hausarztmodell andere Anforderungen als ein Telemedizinmodell.
Prämien sparen ist mit der Wahl der Franchise möglich. CHF 300.00 ist die tiefste Franchise und empfiehlt sich, wenn jemand in ärztlicher Behandlung ist. Die Ersparnisse sind bei der höchsten Franchise am grössten. Allerdings muss beachtet werden, dass das eingesparte Geld auf die Seite gelegt wird, damit es im Bedarfsfall vorhanden ist. Die Franchise von CHF 500.00 rechnet sich nicht. (Der Rabatt beträgt ca. CHF 140.00., bei einem Arztbesuch müssten aber CHF 200.00 bezahlt werden.) Die Franchise kann auch ohne Versicherungswechsel jährlich angepasst werden. Werden die Prämien für das ganze Jahr bezahlt, richten einzelne Versicherungen Skonto von bis zu 2 Prozent aus.
Beratungen:
Gerne beraten wir Sie an der Patientenstelle zum Kassenwechsel oder allgemeinen Fragen zur Krankenversicherung. Bitte vereinbaren Sie einen Termin oder erkundigen Sie sich telefonisch unter Tel. 044 361 92 56 nach unseren Konditionen.
Juli 2018
von Administrator // GUYCOLLE GMBH
Warnung vor Antibiotika (Ciprofloxacin - Wirkstoff: Fluorochinolone)
Warnung vor Antibiotika Antibiotika sind eine wirksame Waffe gegen bakterielle Infektionen und Entzündungen. Doch was nützt, bleibt oft nicht ohne NEBENWIRKUNGEN. Im schlimmsten Fall können Antibiotika zu dauerhaften Schäden führen.
http://zh.patientenstelle.ch/sites/default/files/Schweizer%20Illustrierte.Antibiotika.pdf
TEXT VERENA THURNER, Schweizer Illustrierte, 30. Juli 2018. S. 94f
Weiterlesen … Warnung vor Antibiotika (Ciprofloxacin - Wirkstoff: Fluorochinolone)
von Administrator // GUYCOLLE GMBH
Zusatzversicherungen jetzt überprüfen!
Wir beraten in den Monaten Juli bis September zur Zusatzversicherung der Krankenversicherungen, damit allenfalls bis Ende September gekündigt werden kann. Für die Grundversicherung, beispielsweise für einen Kassenwechsel bleibt Zeit bis im November, weshalb wir diese Beratungen bis ca. Mitte November anbieten.
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