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Krankenkassen schauen zunehmend kritisch auf die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Spitäler. So kann es vorkommen, dass bei einem in der Zusatzversicherung privat versichterten Patienten oder Patientin die stationären Leistungen in einem bestimmten Spital nicht mehr übernommen werden. So ist der Patient oder die Patientin selbst in der Verantwortung, bereits vor Spitaleintritt eine Kostengutsprache einzuholen und die Kostenübernahme als Halbprivat- oder Privatpatient zu gewährleisten.

Unser Tipp:

Holen Sie sich vorgängig von Ihrer Krankenkasse eine Liste mit den betroffenen Spitälern, damit Sie sich orientieren können.

Wir wünschen Ihnen allen einen guten Start ins neue Jahr. Für das neue Jahr wünschen wir Ihnen gute Gesundheit, viele glückliche Momente und ganz viel Gfreuts!

Die Patientenstelle Ostschweiz bedankt sich bei Ihnen für Ihre Treue im vergangenen Jahr und freuen uns Sie auch im nächsten Jahr als Mitglied oder Ratsuchende bei uns willkommen zu heissen.

Fehler und Pannen können überall passieren, auch im Gesundheitswesen. Da fühlen sich die Patienten im Konfliktfall oft allein gelassen. Für das braucht es die Patientenstelle. Wir helfen Ihnen dabei die Situation zu klären und für Ihr Recht zu kämpfen.

Unterstützen Sie uns dabei Patienten und Patientinnen weiterhin fachkompetent zu beraten. Werden Sie Mitglied und ermöglichen Sie uns, als non-profit Verein, eine kostengünstige Fallbearbeitung für die Ratsuchenden zu ermöglichen. Haben Sie Fragen oder ein Anliegen kontaktieren Sie uns über info@patientenstelle-ostschweiz.ch oder per Telefon 052 721 52 92