AKTUELLES

Januar 2024

von Konrad Irrgang

Krankenkassen schauen zunehmend kritisch auf die Wirtschaftlichkeit der einzelnen Spitäler. So kann es vorkommen, dass bei einem in der Zusatzversicherung privat versichterten Patienten oder Patientin die stationären Leistungen in einem bestimmten Spital nicht mehr übernommen werden. So ist der Patient oder die Patientin selbst in der Verantwortung, bereits vor Spitaleintritt eine Kostengutsprache einzuholen und die Kostenübernahme als Halbprivat- oder Privatpatient zu gewährleisten.

Unser Tipp:

Holen Sie sich vorgängig von Ihrer Krankenkasse eine Liste mit den betroffenen Spitälern, damit Sie sich orientieren können.